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Zeltwiesen Ordnung

1.

Die Zeltwiese steht allen Mitgliedern mit Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zum Übernachten und Verweilen zur Verfügung. Allen Radwanderern, Kanuten anderer Vereine und Einzelpaddlern kann mit vorheriger Anmeldung (per E-Mail, oder telefonisch, Ausnahme Persönlich vor Ort) eine Übernachtung gewährt werden. Die entstehenden Kosten sind gem. BBGO im Vorfeld zu entrichten. Mitglieder unseres Vereines nutzen die Zeltwiese kostenlos.

2.

Der Zutritt zum Vereinsgelände ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir den Ausweis wegen der gesetzlichen Meldepflicht. Die Anmeldedaten werden gem. der DSGVO und der Datenschutzrichtlinie unseres Vereines bearbeitet und gespeichert. Dieses gilt auch für Kurzzeitbesucher. Alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahre ist die Übernachtung auf dem Vereinsgelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 Mit der Anmeldung bestätigt der Gast die Einhaltung der Zeltwiesen Ordnung.

3.

Die Zeltwiese ist nicht parzelliert, Nutzer haben sich so aufzustellen, dass die Zufahrtswege nicht zugestellt werden und Platz für weitere Gäste nicht blockiert wird. Eine eigenständige Parzellierung ist untersagt; Ebenso wie das Anlegen von Gräben etc. Fahrzeuge sind auf dem öffentlichen Parkplatz abzustellen, oder im Ausnahmefall direkt neben dem WW / Zelt. Fahrräder etc. sind so abzustellen das andere nicht gefährdet werden. Die Zufahrtswege sind für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Zeltschnüre / Abspannungen sind so zu befestigen und zu kennzeichnen das Unfälle und Stolperfallen vermieden werden.

4.

Auf dem gesamten Gelände ist in Schrittgeschwindigkeit (max. 6km/h) zu fahren, Kinder und Fußgänger haben Vorrang. Der Fahrzeugverkehr ist auf ein Minimum zu begrenzen. Während der Nachtruhe ist kein Fahrzeugverkehr zugelassen. Sollte jemand nach Beginn der Nachtruhe ankommen, muss das Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Vereinsgelände abgestellt werden.

5.

In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist Nachtruhe. Radios etc. sind so leise zu betreiben, dass keine Personen in der Nachtruhe gestört werden. Auch Gespräche sind entsprechend leise zu führen. Musikinstrumente können betrieben werden, sollen aber in der Nachtruhe schweigen. In der übrigen Zeit ist der Betrieb von Radios, Fernsehgeräten etc. erlaubt und in Zeltlautstärke zu betreiben. Die Beschallung mittels Musikanlagen ist verboten und nur mit Genehmigung des Vorstandes in Ausnahmen möglich.

6.

Die Stromversorgung erfolgt über 4 Verteilerschränke, welche mit CEE-Anschlüssen versehen sind. Im Ausnahmefall kann die Versorgung auch über Schuko Steckdosen erfolgen. Ein benötigter Stromanschluss kann bei der Anmeldung optional hinzu gebucht werden. Ab Verteilerschrank ist der Nutzer für den Anschluss selbst verantwortlich. Am Verteiler darf nur technisch intaktes und zugelassenes Zubehör verwendet werden (VDE 0100 – 721) Eine weitere Verteilung an andere Nutzer ist nicht erlaubt. Das Laden von E-Fahrzeugen ist an den Steckdosen nicht gestattet.  Fahrzeuge mit stationärem Gasbetrieb (Gasherde, Gasheizung etc.) unterliegen der Gastechnischen Überprüfung (DVGW-G 607) welche nicht älter sein darf wie 2 Jahre. Ist diese nicht Ersichtlich, dürfen solche Fahrzeuge auf dem Gelände nicht abgestellt werden.

7.

Die im Bootshaus befindlichen Sanitäranlagen sind sauber zu halten, das Duschen ist mit 1€ Münzen möglich. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten des Bootshauses nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Zum Waschen, Abwaschen steht auf der Terrasse ein Dreifachwaschbecken zur Verfügung. Dieses dient auch zur Wasserentnahme für die Campingfahrzeuge. Der Wasserverbrauch ist aus Umweltschutz gründen, sparsam zu halten. Hinter der Terrasse befindet sich der Abfluss für Grauwasser und Fäkalien. Die Abwässer von Campingfahrzeugen sind aufzufangen und zu entsorgen. Das unkontrollierte ablassen, entsorgen von Grauwasser im Erdboden ist verboten.

8.

Auf dem Vereinsgelände wird Müll getrennt entsorgt. Dafür stehen an der Terrassentreppe Müllbehälter für Restmüll und für Kunststoffe zur Verfügung. Glas-Müll ist im Glascontainer auf dem Parkplatz zu entsorgen. Papier/ Pappe ist über Vereinsmitglieder zu entsorgen, dazu bitte erst sammeln und dann Zentral einem Mitglied übergeben. Sperrmüll ist selbst zu entsorgen.

9.

Auf dem Vereinsgelände ist das Grillen mit Holzkohle und Gas erlaubt, solange die Waldbrandstufe dieses nicht verbietet. Die Grillgeräte sind so aufzustellen, dass der Boden nicht verbrennt. Lagerfeuer ist nach vorheriger Absprache in Feuerschalen erlaubt, solange Nachbarn nicht belästigt werden und die Waldbrandstufe 2 nicht dagegenspricht. Lagerfeuerschalen können gegen Gebühr ausgeliehen werden, Der Aufstellort muss auf nicht brennbaren Schotterflächen erfolgen. Der Aufstellort wird von einem Leitungsmitglied festgelegt. Wasser zum Löschen muss griffbereit zur Verfügung stehen. Benötigtes Brennholz ist selbst zu beschaffen bzw. mitzubringen.

10.

Kinder sind ständig zu beaufsichtigen, für entstandene Schäden haften die Erziehungsberechtigten vollumfänglich. Kinder dürfen lauter sein, aber eine Belästigung der Ruhe und Erholungsuchenden sollte unterbleiben. Tierhaltende Nutzer unseres Vereinsgeländes und des Bootshauses müssen Ihre Vierbeiner so halten, das keinerlei Belästigung entsteht. Sie sind ständig an kurzer Leine zu halten und zu führen. Kot und sonstige Hinterlassenschaften hat der Besitzer sofort zu entfernen und zu entsorgen.

11.

Das Baden in der Saale erfolgt auf eigene Gefahr, es ist keinerlei Badeaufsicht vorhanden. Für entstandene Schäden an Gerät, Mobiliar Ausstattung und anderen Dingen haften die Verursacher. Der Kanuclub Schönburg haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung durch Dritte. Jegliche Schadensersatzansprüche sind direkt an die Verursacher zu richten. Das Campieren und der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände erfolgten auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.

12.

Das Hausrecht nehmen alle Vorstandsmitglieder war. Diese können die Aufnahme von Gästen verweigern und bei Missachtung der Ordnungen des Vereines, jedem Gast des Platzes verweisen. Eine Erstattung der gezahlten Gebühren erfolgt nicht.

13.

Die Abreise und das Verlassen des Vereinsgeländes sollten bis 13:00 Uhr erfolgen. Der Stellplatz ist sauber zu verlassen. Heringe, Erdnägel sind zu entfernen. Eine spätere Abreise führt zur Zahlung einer neuen Tagesgebühr gem. der BBGO.

Bei Nichteinhaltung der Zeltwiesen-Ordnung kann der Verweis vom Gelände erfolgen, eine Erstattung der Gebühren erfolgt nicht.

 

Mitgliederversammlung des Kanuclub Schönburg e. V. / 22.04.2023

 

 

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25.03.2024 22:33:00